GAP 24
Deckungslücke bei Leasingfahrzeugen schließen

Was  die  wenigsten  wissen:  Eine  Vollkaskoversicherung  bedeutet bei Fahrzeugen, die geleast oder finanziert werden,  keineswegs  „all  inclusive“.

Denn  im  Falle  eines  Totalschadens  zahlt  die  Kfz-Versicherung  nur  den  Zeitwert.  Der  ist  meist  deutlich  geringer  als  die  Restforderung  im  Leasing-  oder Finanzierungsvertrag. Die Differenz zahlen Sie.

Mit  der  Forderungsdifferenzversicherung  (GAP24)  bietet  die  Basler  Ihnen  eine  hervorragende  Möglichkeit,  dieses  Risiko  auszuschließen.  Denn  GAP24  übernimmt  in  diesen  Fällen nicht nur die Differenz.

Auch zusätzliche Kosten für ein Ersatzfahrzeug oder eine Übernachtung sind abgesichert. Das Beste: Sie können Ihre Kfz-Versicherung dennoch jederzeit wechseln.

Schützen Sie sich vor bösen Überraschungen...

Risiko Totalschaden:
Es trifft mehr, als man denkt. Die Statistik spricht eine eindeutige Sprache: Jedes zwanzigste Fahrzeug erleidet einen Totalschaden. Dabei nehmen die Totalschäden mehr als 20 % vom gesamten Schadenaufwand im deutschen Versicherungsmarkt ein. Daraus resultiert eine gefährliche Versicherungslücke.

Die Rechtsprechung ist klar: Sie zahlen die Differenz, sobald die Reparaturkosten 60 % des Wiederbeschaffungswertes übersteigen, endet i.d.R. der Leasingvertrag. Und fast immer besteht dann eine sogenannte Forderungsdifferenz – auf Englisch ein „Gap“ (Lücke), das wir für Sie versichern.

Bei  den  meisten  Fahrzeugen  beträgt  der  Wertverlust  direkt  nach der Zulassung schon 15 % und mehr. Nach 12 Monaten beträgt  er  im  Durchschnitt  24,2  %.  Die  Kfz-Versicherung  ersetzt im Falle eines Totalschadens nur den Wiederbeschaffungswert  des  Fahrzeugs  –  auch  Zeitwert  genannt. 

Das  gilt  auch   bei   einer   Vollkaskoversicherung.   Dieser   Wert   ist   jedoch in der Regel geringer als der Ablösewert beim Leasing oder  die  Restschuld  bei  einer  Finanzierung.  Die  Differenz  beträgt nicht selten etliche Tausend Euro

Einige Versicherungsgesellschaften bieten Ihnen eine sogenannten "Kfz-GAP Deckung" zum Einschluss in die reguläre Kfz Versicherung an , aber auch hier werden meist nur die Basiskosten reduziert.

Stellen Sie Ihre Versicherung doch auf die Probe und fragen: "Wer übernimmt denn bei einem Totalschaden die Kosten für den Leihwagen bis zur erneuten Auslieferung eines Folgefahrzeuges ... ?"

Bei einem Haftpflichtschaden müssen Sie Ihre eigene Kaskoversicherung in Anspruch nehmen und werden in der SFR-Klasse zurück versetzt. Außerdem müssen Sie Ihre Selbstbeteiligung selber tragen. Eine Anzahlung berücksichtigt die KFZ-GAP-Versicherung nicht .Ferner zahlen Sie jedes Jahr einen Zuschlag in der KFZ-Versicherung, selbst wenn Sie gar kein GAP-Risiko mehr haben

Meist gilt dieser Versicherungsschutz auch nur für Leasingfahrzeugen. Finanzierte Fahrzeugen können hier nicht abgesichert werden.

Wir raten somit dringend zum Abschluss der "Optimal"-Deckung bei GAP24 . Die Leistungen der verschiedenen Varianten können Sie aber auch gerne in unserem, zum Download hinterlegtem Vergleich, ersehen.

Sie benötigen Hilfe zur Auflösung der bestehenden Kfz-Gap-Deckung, oder haben weitere Fragen ? Rufen Sie uns einfach an !
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