Die Private Krankenversicherung bietet individuelle Leistungen und hochwertige medizinische Versorgung. Persönliche Beratung zur privaten Krankenversicherung in Essen bei Kim Jeising Versicherungen.
Private Krankenversicherung: Leistungen nach Vertrag statt nach Gesetz
In der gesetzlichen Krankenversicherung legt der Gesetzgeber fest, welche Leistungen bezahlt werden. In der privaten Krankenversicherung steht der Leistungsumfang in Ihrem Vertrag. Was dort vereinbart ist, gilt grundsätzlich für die gesamte Vertragslaufzeit und kann vom Versicherer nicht einseitig gekürzt werden. Deshalb entscheidet die Tarifwahl zu Beginn darüber, wie gut Sie über Jahrzehnte versorgt sind.
Wer sich privat krankenversichern kann
- Hauptberuflich Selbstständige und Freiberufler, unabhängig vom Einkommen
- Beamtinnen und Beamte, die über die Beihilfe einen Teil der Kosten erstattet bekommen und den Rest privat absichern
- Angestellte, deren Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt
Für Selbstständige gelten eigene Fragen rund um Krankentagegeld und schwankendes Einkommen. Diese erklären wir auf unserer Seite zur PKV für Selbstständige.
Wie sich der Beitrag zusammensetzt
Der Beitrag hängt nicht vom Einkommen ab, sondern vom Eintrittsalter, vom Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn und vom gewählten Leistungsumfang. Eine Selbstbeteiligung senkt den Beitrag. Ein Teil des Beitrags fließt in Alterungsrückstellungen, die den Beitrag im Alter stabilisieren sollen. Steigen die Gesundheitskosten, kann der Versicherer die Beiträge anpassen. Angestellte erhalten vom Arbeitgeber einen Zuschuss zum Beitrag.
Gesundheitsfragen ehrlich und vollständig beantworten
Vor Vertragsschluss stellt der Versicherer Fragen zu Ihrer Gesundheit. Die Antworten müssen vollständig und richtig sein, sonst kann der Versicherungsschutz später gefährdet sein. Gehen Sie dafür Ihre Arztbesuche der letzten Jahre in Ruhe durch. Diese Fragen besprechen wir persönlich mit Ihnen und nicht über ein Kontaktformular.
Worauf es bei der Tarifwahl ankommt
- Ambulant: Erstattung beim Arzt, Heilpraktiker, Hilfsmittel und ob der Hilfsmittelkatalog offen oder geschlossen ist
- Stationär: Ein- oder Zweibettzimmer und Behandlung durch Wahl- oder Chefarzt
- Zahn: Erstattungshöhe für Behandlung und Zahnersatz sowie Begrenzungen in den ersten Jahren
- Selbstbeteiligung und mögliche Beitragsrückerstattung
- Möglichkeiten, den Beitrag im Alter zu entlasten
- Familienangehörige, die jeweils einen eigenen Beitrag zahlen
Der Weg zurück in die gesetzliche Kasse ist schwer
Wer privat versichert ist, kommt nur unter engen Voraussetzungen in die gesetzliche Krankenversicherung zurück. Ab 55 Jahren ist die Rückkehr in der Regel ausgeschlossen. Die Entscheidung sollte deshalb nicht nur den heutigen Beitrag betrachten, sondern Familienplanung, Berufsweg und das Alter.
Persönliche Beratung in Essen und Hattingen
Wir schauen uns Ihre Situation gemeinsam an und vergleichen Tarife nach Leistungen, nicht nur nach Preis. Am Ende steht eine Empfehlung, die Sie nachvollziehen können. Die Beratung findet in Essen-Heisingen, in Hattingen oder telefonisch statt.
Wesentliche Informationen im Überblick:
- Die Leistungen der PKV stehen im Vertrag und gelten grundsätzlich lebenslang.
- Der Beitrag richtet sich nach Eintrittsalter, Gesundheit und Leistungsumfang.
- Gesundheitsfragen müssen vollständig beantwortet werden.
- Die Rückkehr in die gesetzliche Kasse ist nur eingeschränkt möglich.
- Persönliche Beratung in Essen und Hattingen.
Stand: Oktober 2026. Die Informationen sind allgemein und ersetzen keine persönliche Beratung.



