Absicherung der Arbeitskraft als moderner Arbeitgeber-Benefit. Stärkt Mitarbeiterbindung, Motivation und Arbeitgeberattraktivität durch finanzielle Sicherheit bei langfristigem Ausfall.
Berufsunfähigkeitsversicherung für Mitarbeitende
Fällt die Arbeitskraft dauerhaft weg, fehlt das Einkommen. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht dafür in der Regel nicht aus. Als Arbeitgeber können Sie Ihren Mitarbeitenden eine Absicherung über den Betrieb anbieten und damit einen Benefit schaffen, der im Ernstfall trägt.
Wie Arbeitgeber eine BU anbieten können
- Über die betriebliche Altersversorgung: Die BU wird als Direktversicherung abgeschlossen, als eigenständiger Vertrag oder als Baustein zu einer Rentenversicherung.
- Als Kollektivvertrag: Je nach Versicherer und Gruppengröße sind vereinfachte Gesundheitsfragen möglich.
Finanziert werden kann die Absicherung vom Arbeitgeber, über Entgeltumwandlung der Mitarbeitenden oder gemeinsam.
Steuer und Sozialversicherung
Beiträge zu einer Direktversicherung sind nach § 3 Nr. 63 EStG bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung steuerfrei, davon bis zu 4 Prozent auch sozialversicherungsfrei. Für 2026 sind das 8.112 Euro beziehungsweise 4.056 Euro im Jahr. Dieser Rahmen gilt für die gesamte betriebliche Altersversorgung, also zusammen mit anderen Verträgen. Spätere Rentenleistungen werden versteuert. Die Einzelheiten klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.
Was Mitarbeitende davon haben
Viele Menschen schieben eine private Berufsunfähigkeitsversicherung auf oder bekommen sie wegen Vorerkrankungen nur mit Zuschlägen. Über den Betrieb ist der Zugang oft einfacher, und durch die Förderung ist der Nettoaufwand bei Entgeltumwandlung geringer als bei einem privaten Vertrag.
Worauf es bei der Gestaltung ankommt
- Leistung bei Berufsunfähigkeit im zuletzt ausgeübten Beruf, ohne abstrakte Verweisung
- Klare Regeln, was bei einem Arbeitgeberwechsel mit dem Vertrag passiert
- Verständliche Information der Belegschaft, damit das Angebot genutzt wird
- Abstimmung mit bestehender betrieblicher Altersversorgung und betrieblicher Krankenversicherung
Begleitung von der Planung bis zur Betreuung
Wir besprechen mit Ihnen Ziele, Budget und Mitarbeiterstruktur, stellen eine passende Lösung zusammen und begleiten die Einführung im Unternehmen. Danach bleiben wir Ansprechpartner für Sie und Ihre Mitarbeitenden.
Stand: Oktober 2026. Die Informationen sind allgemein und ersetzen keine steuerliche oder rechtliche Beratung.




