Die betriebliche Krankenversicherung stärkt Mitarbeiterbindung und Gesundheitsvorsorge. Individuelle Beratung und persönliche Betreuung bei Kim Jeising Versicherungen.
Betriebliche Krankenversicherung: Gesundheitsleistungen für Ihr Team
Mit einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) schließt Ihr Unternehmen einen Gruppenvertrag ab, über den Ihre Mitarbeitenden zusätzliche Gesundheitsleistungen erhalten. Die bKV ergänzt die gesetzliche Krankenversicherung dort, wo Mitarbeitende sonst selbst zahlen, etwa bei Zahnersatz, Brillen oder Vorsorgeuntersuchungen.
Welche Leistungen eine bKV enthalten kann
- Zahn: Zuschüsse zu Zahnersatz und professioneller Zahnreinigung
- Sehhilfen: Brillen und Kontaktlinsen
- Vorsorge: Untersuchungen, die die gesetzliche Kasse nicht übernimmt
- Ambulant: zum Beispiel Heilpraktiker, Arznei- und Heilmittel
- Stationär: Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung im Krankenhaus
- Budgettarife: ein jährliches Gesundheitsbudget, das Mitarbeitende flexibel für verschiedene Leistungen einsetzen
Welche Bausteine sinnvoll sind, hängt von Ihrer Belegschaft und Ihrem Budget ab.
Was Mitarbeitende und Unternehmen davon haben
Für Mitarbeitende ist die bKV eine Leistung, die sie im Alltag tatsächlich nutzen. Bei vielen Gruppentarifen entfallen Gesundheitsprüfung und Wartezeiten, sodass auch Mitarbeitende mit Vorerkrankungen versichert werden können. Für Unternehmen ist die bKV ein Argument bei der Suche nach Fachkräften und ein sichtbares Zeichen der Wertschätzung gegenüber dem bestehenden Team.
Wie die bKV steuerlich behandelt wird
Zahlt der Arbeitgeber den Beitrag und können Mitarbeitende nur den Versicherungsschutz und keine Geldleistung verlangen, gilt die bKV als Sachbezug. Sachbezüge bleiben bis zur Freigrenze von 50 Euro im Monat steuer- und sozialversicherungsfrei, sofern diese Grenze nicht schon durch andere Sachbezüge wie Gutscheine ausgeschöpft ist. Für das Unternehmen sind die Beiträge Betriebsausgaben. Die Einzelheiten stimmen Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung ab.
Wer zahlt die Beiträge?
Am häufigsten übernimmt der Arbeitgeber den Grundschutz für alle Mitarbeitenden. Je nach Tarif können Mitarbeitende den Schutz auf eigene Kosten erweitern oder Angehörige mitversichern.
So läuft die Einführung ab
- Erstgespräch: Ziele, Mitarbeiterzahl und Budget
- Konzept: passende Leistungsbausteine und Finanzierungsmodell
- Einführung: Information der Belegschaft und Anmeldung
- Betreuung: ein fester Ansprechpartner für Sie und Ihre Mitarbeitenden, auch bei Fragen zu Erstattungen
Stand: Oktober 2026. Die Informationen sind allgemein und ersetzen keine steuerliche oder rechtliche Beratung.




