Gesundheit und Vorsorge für Privatpersonen

Zahnzusatzversicherung

Weniger Eigenanteil bei Zahnersatz, Implantaten und Behandlung. Beitrag online berechnen oder persönlich beraten lassen.

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Zahnzusatzversicherung

Die Zahnzusatzversicherung senkt Ihren Eigenanteil bei Zahnersatz, Implantaten und Zahnbehandlung. Persönliche Beratung in Essen und Hattingen bei Kim Jeising Versicherungen.

Zahnzusatzversicherung: weniger Eigenanteil beim Zahnarzt

Beim Zahnersatz zahlt die gesetzliche Krankenversicherung einen Festzuschuss. Er richtet sich nach der Regelversorgung, also der einfachsten ausreichenden Lösung. Wer sich für Implantate, Keramik oder eine aufwendigere Versorgung entscheidet, trägt den Rest selbst. Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt je nach Tarif einen großen Teil dieses Eigenanteils. Für wen sich das lohnt, lesen Sie im Ratgeber Ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll?

Was die gesetzliche Kasse zahlt und was nicht

Der Festzuschuss liegt bei 60 Prozent der Regelversorgung. Mit einem lückenlos geführten Bonusheft steigt er nach fünf Jahren auf 70 Prozent und nach zehn Jahren auf 75 Prozent. Für Implantate, hochwertige Füllungen oder Inlays bleibt trotzdem oft ein spürbarer Betrag übrig. Genau diese Lücke schließt die Zahnzusatzversicherung. Wie das Bonusheft genau funktioniert, lesen Sie im Ratgeber Bonusheft beim Zahnarzt.

Typische Leistungsbausteine

  • Zahnersatz wie Kronen, Brücken, Prothesen und Implantate
  • Zahnbehandlung, zum Beispiel Kunststofffüllungen oder Wurzelbehandlungen
  • Professionelle Zahnreinigung
  • Kieferorthopädie, vor allem für Kinder und Jugendliche

Welche Bausteine enthalten sind und wie hoch die Erstattung ausfällt, unterscheidet sich von Tarif zu Tarif. Deshalb lohnt sich der genaue Blick in die Bedingungen.

Wartezeit und Leistungsbegrenzung verstehen

Viele Tarife sehen eine Wartezeit vor, bevor Leistungen fällig werden. Manche verzichten darauf. Häufig ist die Erstattung in den ersten Vertragsjahren zusätzlich auf feste Höchstbeträge begrenzt. Wichtig: Behandlungen, die bereits angeraten oder begonnen wurden, sind in der Regel nicht mehr versicherbar. Wer abwartet, bis der Zahnarzt eine Krone empfiehlt, ist meist zu spät dran.

Online rechnen oder persönlich beraten lassen

Für einen ersten Überblick können Sie den Beitrag direkt online berechnen. Wenn Sie unsicher sind, welcher Leistungsumfang zu Ihnen passt, sprechen Sie mit uns. In Essen und Hattingen gehen wir die Tarifbedingungen gemeinsam durch und achten auf Erstattungshöhe, Wartezeiten und Leistungsgrenzen.

Sie möchten auch den Krankenhausaufenthalt besser absichern? Dann ist die Krankenzusatzversicherung mit stationärer Ergänzung der passende Einstieg.

Wesentliche Informationen im Überblick:

  • Die gesetzliche Kasse zahlt beim Zahnersatz nur einen Festzuschuss.
  • Eine Zahnzusatzversicherung senkt den Eigenanteil bei Zahnersatz und Behandlung.
  • Wartezeiten und Leistungsgrenzen der ersten Jahre gehören zum Tarifvergleich.
  • Bereits angeratene Behandlungen sind in der Regel nicht versicherbar.
  • Beitrag online berechnen oder persönlich in Essen und Hattingen beraten lassen.

So läuft es ab

In drei Schritten zum passenden Schutz

  1. 1Bedarf klärenSie rufen an oder schreiben uns. Wir besprechen Ihre Situation, bestehende Verträge und was Ihnen wichtig ist.
  2. 2Lösungen vorstellenWir zeigen Ihnen passende Lösungen und erklären Leistungen, Gesundheitsfragen und Bedingungen verständlich.
  3. 3Entscheiden und begleitet bleibenSie entscheiden in Ruhe. Danach bleiben wir Ihr Ansprechpartner, auch bei Anpassungen und im Schadensfall.

Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Wie viel zahlt die gesetzliche Krankenkasse beim Zahnersatz?

Die Kasse zahlt einen Festzuschuss von 60 Prozent der Regelversorgung. Mit lückenlos geführtem Bonusheft steigt er nach fünf Jahren auf 70 und nach zehn Jahren auf 75 Prozent.

Kann ich eine Zahnzusatzversicherung abschließen, wenn schon eine Behandlung geplant ist?

In der Regel nicht. Bereits angeratene oder begonnene Behandlungen sind meist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Gibt es eine Wartezeit?

Das hängt vom Tarif ab. Manche Tarife haben eine Wartezeit, andere nicht. Häufig ist die Erstattung in den ersten Vertragsjahren auf Höchstbeträge begrenzt.

Ist die professionelle Zahnreinigung mitversichert?

In vielen Tarifen ja, oft mit einem jährlichen Höchstbetrag. Der genaue Umfang steht in den Tarifbedingungen.

Kim Jeising

Ihr Ansprechpartner

Kim Jeising

Agenturinhaber

Agenturinhaber, seit 1999 in der Versicherungsbranche und Experte für Kranken- und Pflegeversicherung (DVA)

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