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October 1, 2026

Bonusheft beim Zahnarzt: So steigt der Zuschuss für Zahnersatz

Wie das Bonusheft den Festzuschuss für Zahnersatz erhöht und welcher Eigenanteil trotzdem bleibt.

Bonusheft beim Zahnarzt und Zuschuss für Zahnersatz

Wer regelmäßig zur Kontrolle beim Zahnarzt geht, bekommt beim Zahnersatz mehr Geld von der gesetzlichen Krankenkasse. Das Bonusheft dokumentiert diese Besuche. Hier erfahren Sie, wie das funktioniert und welche Lücke trotzdem bleibt.

Was ist das Bonusheft?

Im Bonusheft trägt Ihre Zahnarztpraxis die jährliche Vorsorgeuntersuchung ein. Viele Krankenkassen bieten es inzwischen auch digital an. Wichtig ist allein, dass die Untersuchungen lückenlos nachgewiesen werden können.

Wie viel bringt das Bonusheft?

Beim Zahnersatz zahlt die gesetzliche Krankenkasse einen Festzuschuss. Er beträgt 60 Prozent der sogenannten Regelversorgung, also der einfachsten ausreichenden Lösung. Mit dem Bonusheft steigt er:

  • nach fünf Jahren lückenloser Vorsorge auf 70 Prozent
  • nach zehn Jahren lückenloser Vorsorge auf 75 Prozent

Für den Bonus nach zehn Jahren ist ein einmal versäumtes Jahr innerhalb dieses Zeitraums unschädlich.

Wie oft muss ich zum Zahnarzt?

Erwachsene ab 18 Jahren brauchen eine Untersuchung pro Kalenderjahr. Für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren gilt eine Untersuchung pro Kalenderhalbjahr. Lassen Sie sich den Termin bei jedem Besuch eintragen.

Warum trotzdem ein Eigenanteil bleibt

Der Festzuschuss bezieht sich immer auf die Regelversorgung. Entscheiden Sie sich für ein Implantat, Keramik oder eine aufwendigere Lösung, zahlen Sie den Unterschied selbst. Auch mit 75 Prozent Bonus bleibt dann oft ein spürbarer Betrag. Eine Zahnzusatzversicherung kann diesen Eigenanteil je nach Tarif deutlich senken.

Tipp: Bonusheft und Zusatzversicherung kombinieren

Viele Zahnzusatztarife erstatten einen Prozentsatz des Rechnungsbetrags oder stocken den Kassenanteil auf. Wie gut beides zusammenspielt, hängt vom Tarif ab. Wir beraten Sie dazu gern persönlich in Essen und Hattingen.

Stand: Oktober 2026. Die Informationen sind allgemein und ersetzen keine persönliche Beratung.

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